Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mike’s Fahrzeugpflege – Mike Weigand

Allen zwischen „Mike’s Fahrzeugpflege – Mike Weigand“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt ) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, KFZ Wäsche, Kfz.-Wartung-/ Instandhaltung, Verkauf von Ersatzteilen und Reifen.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit Schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die Restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung / Aufbereitung wird mit dem Kunde das Fahrzeug begutachtet und der genaue Leistungsumfang festgelegt. Auf Wunsch des Kunden wird dies schriftlich festgehalten.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen.

Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens 2 Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 35% des ausgemachten Preises, Mindestens aber von 25,- € Euro in Rechnung stellen bzw. geltend machen. Des weiteren wird eine Anfahrtspauschale von 20,- € berechnet ab einer Entfernung von über 5km ausgehend von Wiesbaden.

3.3. Ist ein Termin vereinbart für eine Fahrzeugaufbereitung und es entsteht vor Ort eine Wartezeit die der Auftraggeber zu verschulden hat, wird eine Arbeitszeit von 30€ pro Stunde berechnet.

3.4. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile, Wertsachen gemacht werden.

§ 4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.

Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug  durch  den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

§5 Haftung und Garantie

5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenaustattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können Leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren ( z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc. )  oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen ( z.B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto Hifi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensansprüche geltend gemacht werden können.

 

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1. Vor beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung, ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese  dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen Akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

7.2. Zahlungsbedingungen ist vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

7.4. Wird die Zahlung per Rechnung vereinbart gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen beginnend am Tag er zusenden per Post, E-Mail oder nach persönlicher Abgabe.


§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf  Informationsunterlagen, am Telefon, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere  Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf  dem Auftragsformular  festgehalten bzw. vermerkt.

§9 Fahrzeugüberführung

9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung ( Abholung und Zustellung ) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung ect. Enthalten und wird vor Auftragannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses  beinhaltet  Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort Schriftlich festzuhalten. Siehe §6. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.

§10 Sonstiges

10.1. Erfüllungsort ist Wiesbaden

10.2. Gerichtsstand ist Wiesbaden

10.3. Salvatoresche Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.